Wir erstellen für Sie Ihre Jahresabschlüsse mit Erläuterungen und ggf. Anhang bei Kapitalgesellschaften, die wir nach ausführlicher, persönlicher Besprechung bei Ihnen vor Ort oder in unseren Büroräumen elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Soweit notwendig, veröffentlichen wir Ihren verkürzten Jahresabschluss mit allen Pflichtangaben im elektronischen Handelsregister (EHuG).
Für Freiberufler und andere nicht buchführungspflichtige Unternehmen fertigen wir die gesetzlich vorgeschriebene Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach §4 Abs. 3 EStG.