Jahresabschlüsse

Ich erstelle für Sie Ihre Jahresabschlüsse mit Erläuterungen und ggf. Anhang bei Kapitalgesellschaften, die ich nach ausführlicher, persönlicher Besprechung bei Ihnen vor Ort oder in meinen Büroräumen elektronisch an das Finanzamt übermittele. Soweit notwendig, veröffentliche ich Ihren verkürzten Jahresabschluss mit allen Pflichtangaben im elektronischen Handelsregister (EHuG).

Für Freiberufler und andere nicht buchführungspflichtige Unternehmen fertige ich die gesetzlich vorgeschriebene Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach §4 Abs. 3 EStG.